Umweltzonen nur mit Plakette befahrbar? Nicht ganz!
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Umweltzonen ohne Plakette befahren
Seit einigen Jahren gibt es die Umweltzonen in Deutschland. Die roten, gelben oder grünen Plaketten erlauben einem in eine Umweltzone zu fahren oder nicht. Der Grund für die Einführung waren die hohen Co2 Grenzwerte und Feinstaubwerte insbesondere in Großstädten. Die Umweltzonen verhindern jetzt eine zu große Umweltverschmutzung.
Was für Sonderregelungen gibt es?

Fahrradfahrer müssen in Umweltzonen nicht auf Sonderregelungen achten (c) Thomas Max Müller / pixelio.de
Wer keine Umweltplakette an seinem Fahrzeug hat, riskiert normalerweise ein Bußgeld von 40 Euro. Somit meidet man als Autofahrer ohne Plakette meistens die Umweltzonen, um unnötige Kosten zu verhindern. Aber es gelten auch einige Sonderregelungen. Nicht jedem ohne die richtige Plakette ist eine Einfahrt in eine bestimmte Zone untersagt:
Sonderfälle in den Umweltzonen
Zum einen können Schwerbehinderte mit entsprechendem Ausweis ohne Probleme in eine Umweltzone fahren, zum anderen sind Motorräder, also 2- und 3-Rädrige Fahrzeuge, von der Plakette befreit, und Fahrer müssen auch kein Bußgeld befürchten. Außerdem gilt die gleiche Regelung für Transportmittel, in denen eine blinde, außergewöhnlich gehbehinderte oder hilflose Person gefahren wird. Landwirtschaftlichen Fahrzeugen steht ebenfalls frei, in Umweltzonen ohne Plakette zu fahren, genauso wie Krankenwagen oder Fahrzeugen mit entsprechender Kennzeichnung aus dem Bereich.
Alle Ausnahmen im Blick:
- Schwerbehinderte
- Motorräder (2-3-rädrig)
- Fahrzeuge mot blinden, außergewöhnlich gehbehinderten oder hilflosen Personen an Bord
- Landwirtschaftliche Fahrzeuge
- Krankenwagen bzw. Fahrzeuge entsprechender Kennung
Weitere Umweltzonen Regelungen
Damit nicht jeder Autofahrer, der bei einer polizeilichen Umleitung ohne Plakette in eine Umweltzone fährt, bestraft wird, gelten auch hier Ausnahmen. Auch wenn die Umleitung nach einer Vollsperrung zum Beispiel durch Umweltzonen führt, muss keine Umweltplakete am Fahrzeug vorhanden sein.
Grundsätzlich sind diese Regelungen alle sehr sinnvoll. Auch Urlauber aus anderen Ländern müssen keine Bestrafung befürchten, wenn Sie mit einem in ihrem Land zugelassenen Fahrzeug unterwegs sind und dieses den Umweltrichtlinien dort gerecht wird.
Fazit zu den Umweltzonen:
Die Einführung der Plaketten und Umweltzonen hat die Städte bis heute doch vor noch größeren Belastungen geschont. Trotz allem ist es Menschen in besonderen Situationen oder Notfällen möglich, in Umweltzonen zu fahren. Die Einführung damals hatte für etwas Verwirrung gesorgt, jedoch ist mittlerweile der Umgang mit den Zonen genauso wie mit den Plaketten Gang und Gäbe geworden.
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